Artikel 11 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland behandelt das Recht auf Freizügigkeit. Hier sind einige Informationen zu diesem Artikel:
Freizügigkeit: Gemäß Artikel 11 haben alle Deutschen das Recht, sich im gesamten Bundesgebiet frei zu bewegen und ihren Wohnsitz frei zu wählen. Das bedeutet, dass sie sich innerhalb Deutschlands frei bewegen und überall leben können, ohne Einschränkungen durch die Regierung.
Schutz vor Ausweisung: Artikel 11 verbietet die Ausweisung von Deutschen aus dem Bundesgebiet. Niemand darf gegen seinen Willen aus Deutschland ausgewiesen werden, es sei denn, es liegen schwerwiegende Gründe für eine Ausweisung vor, die im Gesetz festgelegt sind.
Einschränkungen: Das Recht auf Freizügigkeit kann in bestimmten Fällen eingeschränkt werden. Zum Beispiel können gerichtliche Entscheidungen oder Gesetze die Freizügigkeit beschränken, wenn es dem Allgemeinwohl dient oder die öffentliche Sicherheit gefährdet ist.
Ausnahmen für Ausländer: Artikel 11 gilt in vollem Umfang nur für deutsche Staatsbürger. Ausländer haben ebenfalls eine eingeschränkte Freizügigkeit, die durch das Aufenthaltsgesetz geregelt wird.
EU-Recht: Durch die Mitgliedschaft Deutschlands in der Europäischen Union wird das Recht auf Freizügigkeit auch auf EU-Bürger ausgeweitet. EU-Bürger haben das Recht, innerhalb der EU frei zu reisen, zu arbeiten und ihren Wohnsitz zu wählen.
Es ist wichtig anzumerken, dass diese Informationen eine allgemeine Zusammenfassung von Artikel 11 des Grundgesetzes sind. Im Falle von detaillierten rechtlichen Anfragen sollte immer ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden.
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